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FACHLICHER TÄTIGKEITSBEREICH


Nach den Bestimmungen der "Rechtsanwaltsordnung" ist dem Rechtsanwalt die Befugnis zur "umfassenden berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und aussergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten" vorbehalten (§ 8 Abs.1 RAO)


Unser Büro wird - über die weiter unten tieferstehend angeführten Schwerpunktgebiete hinaus - grundsätzlich als

ALLGEMEINPRAXIS

also ohne Ausschluss bestimmter Rechtsgebiete, geführt.

Unser Tätigkeitsbereich umfasst demnach

die Beratung und Vertretung in sämtlichen Bereichen des Zivilrechtes

somit etwa Angelegenheiten des Ehe-, Familien- und Erbrechts (zB. die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, die Abwicklung von Ehescheidungen, die Verfassung von Testamenten, die Durchsetzung von Erbansprüchen, die Vertretung im Verlassenschaftsverfahren sowie die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen),
Belange des Sachen- und Schuldrechtes (zB. Vertragsrecht einschliesslich der Erstellung und bücherlichen Durchführung von Verträgen in Liegenschaftssachen, Angelegenheiten des Wohn- und Mietrechts, die Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen, Belange des Verkehrs- und Haftpflichtrechts), ebenso die Einbringung von Zahlungsrückständen gegenüber zahlungsunwilligen Schuldnern, aber auch die Abwehr ungerechtfertigter Inanspruchnahme;

die Beratung und Vertretung im Sozial- und Arbeitsrecht,

somit etwa bei Ansprüchen gegenüber Sozialversicherungs-
trägern (zB. Pensions- und Rentenansprüche) oder zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Dienst- und Arbeitsverhältnissen.


die Beratung und Vertretung in Belangen des Handels- und Gesellschaftsrechtes,

einschliesslich der Erstellung von Gesellschaftsverträgen (zB. Firmengründungen) und deren Anmeldung im Firmenbuch wie auch die Vertretung im Insolvenzverfahren;



die Beratung und Verteidigung in Strafverfahren,

einschliesslich der Vertretung in Privatanklagesachen, im Medienverfahren sowie der Geltendmachung privatrechtlicher Ansprüche im Zuge eines Strafverfahrens;



die Beratung und Vertretung in öffentlich-rechtlichen Belangen,

insbesondere in Verwaltungsverfahren (zB. Abgaben- und Steuerrecht, Bau- und Gewerberechtssachen, Jagd-, Bergrechtssachen usw.) einschliesslich der Verteidigung in Verwaltungsstrafverfahren;


wobei die "Vertretung" begrifflich die Verfahrensführung, insbesondere das Einschreiten und Auftreten vor Behörden im Namen und Auftrag des Mandanten, die Einbringung von Schriftsätzen, Erklärungen und Rechtsmitteln wie auch die Teilnahme an Verhandlungen und behördlichen Terminen umfasst.


Wir sind

eingetragene Mitglieder der Treuhandrevision

der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer. Rechtsgeschäfte über Immobilientransaktionen werden dementsprechend über Treuhandbanken auf der Grundlage des Treuhandstatuts abgewickelt.

Über diesen allgemeinen Tätigkeitbereich hinaus (in welchem bürointern eine Aufteilung nach Fachgebieten erfolgt), liegen


FACHLICHE SCHWERPUNKTE


im Bereich des

INSOLVENZRECHTS sowie UNTERNEHEMNSSANIERUNG
(Handels- und Gesellschaftsrecht),

wobei hier insbesondere auf mehr als 40-jährige Erfahrungen aus der Tätigkeit als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter in zahlreichen Insolvenzverfahren zurückgegriffen werden kann. Aus dieser jahrzehntelangen Erfahrung sind wir auch gerne Ihr Ansprechpartner in Unternehmenssanierungen


Als weitern Schwerpunkt bieten wir fundierte Beratung zu sämtlichen Formen der

VERTRAGS- und RECHTSFORMGESTALTUNG

insbesondere im Liegenschaftsverkehr, im Familienrecht oder Erbrecht.


Einen Schwerpunkt setzen wir darüberhinaus auf Belange des

MEDIEN- und DATENSCHUTZRECHTES
(einschliesslich dem Recht der elektronischen Datenverarbeitung / Computerrecht),

Als Garant für eine lebensnahe Sicht der Sachanliegen kann dabei auf praxisbezogene Erfahrungen aus eigener Gesellschaftereigenschaft im Aufbau regionaler Medienunternehmen des Bezirks, nämlich einem Printmedium sowie einem TV- und Radiounternehmen, wobei wir am Fall des ORF-Monopols und der Zulassung von Privatradio und -Fernsehen wesentlich beteiligt waren, verwiesen werden.


ÖRTLICHER TÄTIGKEITSBEREICH


Die Ausübung der Rechtsanwaltschaft ist örtlich nicht beschränkt.

Eine Zulassungbeschränkung etwa auf bestimmte Gerichte oder Gebiete ist dem österreichischen Recht fremd.

Wir sind österreichweit und - sofern Auslandsanknüpfungen gegeben sind - auch darüberhinaus tätig, wobei uns zur zielgerichteten Wahrnehmung der Interessen unserer Klienten ständige Korrespondenzkanzleien im Ausland zur Verfügung stehen.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt - schon aufgrund der örtlichen Nahebeziehung - im Bereich des Bundeslandes Steiermark.

Unser Büro ist im Stadtzentrum von Voitsberg, der Hauptstadt des gleichnamigen politischen Bezirks, etwa 30 km von der steirischen Landeshauptstadt Graz entfernt, gelegen.

Unser Bürohaus liegt im Bereich des Hauptplatzes (Kirchengasse) unmittelbar neben dem Bezirksgericht und dem Finanzamt.

Gratisparkplätze sind in der Kirchengasse und am Hauptplatz (3 Stunden mit Parkuhr gratis, sodann gebührenpflichtig) vorhanden,