FACHLICHER TÄTIGKEITSBEREICH
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ALLGEMEINPRAXIS
also ohne Ausschluss bestimmter Rechtsgebiete, geführt.
Unser Tätigkeitsbereich umfasst demnach
somit etwa
Angelegenheiten des Ehe-, Familien- und Erbrechts
(zB. die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen,
die Abwicklung von Ehescheidungen, die Verfassung von Testamenten, die Durchsetzung von Erbansprüchen,
die Vertretung im Verlassenschaftsverfahren sowie die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen),
somit etwa bei Ansprüchen gegenüber Sozialversicherungs-
einschliesslich der Erstellung von Gesellschaftsverträgen (zB. Firmengründungen) und deren
Anmeldung im Firmenbuch wie auch die Vertretung im Insolvenzverfahren;
einschliesslich der Vertretung in Privatanklagesachen, im Medienverfahren sowie der Geltendmachung
privatrechtlicher Ansprüche im Zuge eines Strafverfahrens;
insbesondere in Verwaltungsverfahren (zB. Abgaben- und Steuerrecht, Bau- und Gewerberechtssachen,
Jagd-, Bergrechtssachen usw.) einschliesslich der Verteidigung in Verwaltungsstrafverfahren;
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eingetragene Mitglieder der Treuhandrevisionder Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer. Rechtsgeschäfte über Immobilientransaktionen werden dementsprechend über Treuhandbanken auf der Grundlage des Treuhandstatuts abgewickelt. |
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Über diesen allgemeinen Tätigkeitbereich hinaus (in welchem bürointern eine Aufteilung nach Fachgebieten erfolgt), liegen FACHLICHE SCHWERPUNKTEim Bereich des
INSOLVENZRECHTS sowie UNTERNEHEMNSSANIERUNG
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