SCHMERZENGELDSÄTZE:

Schmerzengeld ist grundsätzlich als "Pauschalabgeltung" zuzusprechen, die folgenden Tabellenwerte stellen daher lediglich Richtwerte dar und keine endgültige Berechnungsmethode.
Die Werte sind auf den 24-Stunden-Tag bezogen, Schmerzzustände daher entsprechend zu komprimieren. Derzeit (Stand: Frühjahr 2006) ist von folgenden Richtsätzen auszugehen (Beträge in Euro):

Gericht

leichte

mittlere

schwere

qualvolle

LGZ Graz

110

180

250

350-400

LG Leoben

110

200

300

350-400

LG Klagenfurt

100-110

200-220

300-330

350-400

LGZ Wien

100

200

300

350 - 400

OLG Graz

110

200

300

400

OLG Wien

100

200

300

350-400


Die sich so ergebenden Beträge dienen als Richtwerte; eine Anpassung kann auch aufgrund besonderer Verhältnisse (zB. "psychische Alteration") angebracht sein.

Hinweis und Haftungsausschluss: Die unter dem Titel "Service" gebotenen Informationen dienen lediglich zur allgemeinen Kurzinformation und Hilfestellung, sie können weder vorbehaltlos auf den Einzelfall umgelegt werden noch eine eingehende juristische Beratung ersetzen. Wir lehnen daher jedwede Haftungsansprüche aus diesem Titel ab und empfehlen, im Einzelfall juristischen Beistand durch den Anwalt Ihres Vertrauens in Anspruch zu nehmen, zumal nur im persönlichen Kontakt sämtliche individuellen Aspekte verarbeitet werden können.