UNTERHALTSBEMESSUNG FÜR KINDER: |
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Zur Beurteilung des "angemessenen Unterhalts" ist nach der Rechtssprechung je nach Alter des unterhaltsberechtigten Kindes und Anzahl der Sorgepflichten von nachstehenden Prozentsätzen auszugehen; Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Monatseinkommen (Netto-Jahreseinkommen : 12) des Unterhaltspflichtigen: |
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Alter des Kindes |
Prozentsatz |
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Hinweis und Haftungsausschluss: |
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