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Unterhaltssätze für Kinder

Zur Beurteilung des "angemessenen Unterhalts" ist nach der Rechtssprechung je nach Alter des unterhaltsberechtigten Kindes und Anzahl der Sorgepflichten von nachstehenden Prozentsätzen auszugehen; Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Monatseinkommen des Unterhaltsverpflichteten:

Alter des Kindes

Prozentsatz

bis 6 Jahre 16 %
von 6 bis 10 Jahren 18 %
von 10 bis 15 Jahren 20 %
ab 15 Jahren 22 %

Für weitere Unterhaltspflichten sind Abzüge von diesen Sätzen zu tätigen:
für ein unterhaltsberechtigtes Kind unter 10 Jahren: 1%
für ein unterhaltsberechtigtes Kind über 10 Jahren: 2%
für die unterhaltsberechtigte Gattin je nach Einkommen 0 - 3%

Die sich daraus ergebenden Beträge sind bei höchsten oder niedrigsten Einkommen gegebenenfalls anzupassen.

Hinweis und Haftungsausschluss:
Die unter dem Titel "Service" gebotenen Informationen dienen lediglich zur allgemeinen Kurzinformation und Hilfestellung, sie können weder vorbehaltlos auf den Einzelfall umgelegt werden noch eine eingehende juristische Beratung ersetzen. Wir lehnen daher jedwede Haftungsansprüche aus diesem Titel ab und empfehlen, im Einzelfall juristischen Beistand durch den Anwalt Ihres Vertrauens in Anspruch zu nehmen, zumal nur im persönlichen Kontakt sämtliche individuellen Aspekte verarbeitet werden können.

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