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Unterhaltssätze für KinderZur Beurteilung des "angemessenen Unterhalts" ist nach der Rechtssprechung je nach Alter des unterhaltsberechtigten Kindes und Anzahl der Sorgepflichten von nachstehenden Prozentsätzen auszugehen; Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Monatseinkommen des Unterhaltsverpflichteten: |
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Alter des Kindes |
Prozentsatz |
| bis 6 Jahre | 16 % |
| von 6 bis 10 Jahren | 18 % |
| von 10 bis 15 Jahren | 20 % |
| ab 15 Jahren | 22 % |
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Für weitere Unterhaltspflichten sind Abzüge von diesen Sätzen zu tätigen: |
Hinweis und Haftungsausschluss: |
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