SERVICE

Schmerzengeldsätze

Schmerzengeld ist grundsätzlich als "Pauschalabgeltung" zuzusprechen, die folgenden Tabellenwerte stellen daher lediglich Richtwerte dar und keine endgültige Berechnungsmethode.
Die Werte sind auf den 24-Stunden-Tag bezogen, Schmerzzustände daher entsprechend zu komprimieren. Derzeit (Stand: Frühjahr 2004) ist von folgenden Richtsätzen auszugehen (Beträge in Euro):

Gericht

leichte

mittlere

schwere

qualvolle

LGZ Graz

120

220

330

400

LG Leoben

120

220

300 - 330

350-400

LG Klagenfurt

100-110

200-220

300-330

350-400

LGZ Wien

110

220

330

350 - 400

OLG Graz

110

200 - 240

320 - 340

400

OLG Wien

110

220

300 - 330

400


Die sich so ergebenden Beträge dienen als Richtwerte; eine Anpassung kann auch aufgrund besonderer Verhältnisse (zB. "psychische Alteration") vorgenommen werden.

Hinweis und Haftungsausschluss:
Die unter dem Titel "Service" gebotenen Informationen dienen lediglich zur allgemeinen Kurzinformation und Hilfestellung, sie können weder vorbehaltlos auf den Einzelfall umgelegt werden noch eine eingehende juristische Beratung ersetzen. Wir lehnen daher jedwede Haftungsansprüche aus diesem Titel ab und empfehlen, im Einzelfall juristischen Beistand durch den Anwalt Ihres Vertrauens in Anspruch zu nehmen, zumal nur im persönlichen Kontakt sämtliche individuellen Aspekte verarbeitet werden können.

zurück / Seitenanfang