Rechtsanwaltspartnerschaft

Semlitsch & Klobassa

 

  



Treuhandschaft

TREUHANDSCHAFT
Im Rahmen einer "Treuhandschaft" übernimmt der Rechtsanwalt - etwa bei Immobiliengeschäften - den Auftrag, einen Geldbetrag bis zum Eintritt einer bestimmten Bedingung zu verwahren, um ihn sodann einem im Vorhinein bestimmten Empfänger auszufolgen.

Dieser Vorgang ist zur Wahrung der Rechte sämtlicher Vertragsteile meist unerlässlich: So soll etwa der Käufer einer Liegenschaft die Sicherheit erhalten, diese im bedungenen Zustand (zB. ohne Grundbuchslasten) übernehmen zu können, andererseits ist der Anspruch des Verkäufers auf Erhalt des Kaufpreises oder der Anspruch einer kreditgewährenden Bank auf Eintragung ihres Pfandrechtes zu sichern.

TREUHANDREVISION
Dazu wurde seitens der Rechtsanwaltskammer das "Treuhandbuch" eingerichtet, in das alle durch die beigetretenen Rechtsanwälte übernommenen Treuhandschaften eingetragen werden: Eine Kontrolle der ordnungsgemässen Abwicklung dieser Treuhandgeschäfte durch unabhängige Prüfer sowie der Beitritt namhafter Bankinstitute zu diesem System gewährleistet eine reibungslose und gesicherte Abwicklung.

Treuhandgelder sind auf eigens bei "Treuhandbanken" einzurichtenden Konten zu verwahren, die Verfügung hierüber nur nach schon im Vorhinein festgelegter Kriterien aufgrund eines durch die Vertragsparteien unterzeichneten "Kontoverfügungsauftrages" möglich. Dieses System trägt wesentlich zu einer gesicherten Abwicklung von Treuhandgeschäften bei. Ein Verzeichnis jener Anwälte, die als Mitglieder der Treuhandrevision eingetragen sind sowie der Treuhandbanken ist bei der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer erhältlich.