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Nach den Bestimmungen der österreichischen "Rechtsanwaltsordnung" ist dem Rechtsanwalt die Befugnis zur "umfassenden berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten" vorbehalten (§ 8 Abs.1 RAO). "Vertretung" umfasst dabei begrifflich die umfassende rechtliche Begleitung: Von der Beratung über die Rechtsgestaltung, etwa durch Erstellung von Vertragsurkunden bis zur Verfahrensführung, insbesondere das Einschreiten und Auftreten außergerichtlich wie auch vor Behörden im Namen und Auftrag des Mandanten, die Einbringung von Schriftsätzen, Erklärungen und Rechtsmitteln wie auch die Teilnahme an Verhandlungen und behördlichen Terminen.
Unser Büro wird - über die auf den nächsten Seiten angeführten
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also ohne Ausschluss bestimmter Rechtsgebiete, geführt, wobei auch hier bürointern eine Aufteilung nach Fachgebieten erfolgt.






