UMFASSENDE BERATUNG IN ALLEN LEBENSSITUATIONEN
Ob es nun um Rechtsverfolgung, also die Durchsetzung eigener Rechte, um Rechtsverteidigung, also die Abwehr von
Forderungen, oder um Rechtsgestaltung, also der formellen Festsetzung von Rechtsbeziehungen geht:
In seiner Kompetenz liegt die Beratung
und Vertretung in sämtlichen
Rechtsbereichen - Von der Familien- oder Erbrechtssache über Wohn- und Mietrechtsangelegenheiten, arbeitsrechtlichen
Belangen, Angelegenheiten des Handels- und Insolvenzrechtes, die Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen,
die Vertretung in Verwaltungssachen bis zur Verfassung und Gestaltung von Verträgen,
etwa im Liegenschaftsverkehr oder im Gesellschaftsrecht.Ihm kommt die
treuhändige Abwicklung von Rechtsgeschäften zu, als Verteidiger in Strafsachen obliegt ihm schliesslich die
Verteidigung seines Klienten als Angeklagten im Strafverfahren.
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ANWALTSZWANGIn bestimmten Verfahren vor österreichischen Behörden herrscht "Anwaltszwang", das heisst, die Parteien müssen sich in ihren Verfahrenshandlungen oder zu ihrer Verteidigung eines Rechtsanwaltes bedienen; in diesen Fällen wird Personen, die die erforderlichen Mittel zur Beiziehung eines Rechtsanwaltes nicht aus eigenem aufbringen können, über ihren im Rahmen der "Verfahrenshilfe" ein Rechtsanwalt zur Übernahme der rechtsnotwendigen Vertretung oder der Verteidigung (vorerst unentgeltlich) beigestellt. |