AUFWÄNDIGE UND UMFASSENDE BERUFSAUSBILDUNG
Die österreichischen Rechtsanwälte müssen sich einer langjährigen und speziellen Ausbildung unterziehen:
Berufsvoraussetzung ist
ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Universitätsstudium, eine mehrjährige Praxis bei Gericht und in einem
Rechtsanwaltsbüro und schließlich die Ablegung einer kommissionellen Prüfung, der Rechtsanwaltsprüfung.
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ERFAHRUNG UND FACHKOMPETENZ
Aufgrund seiner Ausbildung, seiner Erfahrung und seines Wissens im Umgang mit Behörden kann der Rechtsanwalt die
Erfolgsaussichten seines Mandanten sachgerecht beurteilen und danach handeln.
BERUFSHAFTUNGIm Rahmen seiner Tätigkeit haftet der Anwalt für eine sachgerechte Beratung, erweitert durch eine für ihn verbindliche Haftpflichtversicherung. Als deren gesetzliches Mitglied unterliegt der Anwalt der Aufsichts- und Disziplinargewalt der Rechtsanwaltskammer, die im Rahmen der "Treuhandrevision" auch die Kontrolle der durch den Rechtsanwalt als Mitglied der Treuhandrevision übernommenen Treuhandschaften ausübt. |